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1-2026 So gelingt die Stabilisierung unseres Rentensystems

Dr. Heiko Heinrich Stutzke und Wiebke Brüssel

August 2026

 

Unsere Rentenversicherung hat ein Problem: Die geburtenstarken Jahrgänge Ende der Fünfzigerjahre haben den Ruhestand angetreten, und die folgenden Jahrgänge bis einschließlich 1964 haben ein Alter erreicht, in dem viele über den vorgezogene Ruhestand nachdenken - oder sogar aufgrund vieler Beitragsjahre bald den Rentenbezug ohne Abschläge beantragen können.

 

Durch die seit dieser Zeit stark gesunkene Geburtenrate hat sich das Verhältnis von Einzahlenden und Rentenbeziehern erheblich ändert und unter anderem zu gestiegenen Beiträgen und höheren Bundeszuschüssen geführt. Es ist abzusehen, dass das auf dem Generationenvertrag basierende Rentensystem in der Zukunft nicht auf die bisherige Weise fortgeführt werden kann.

 

Ein Koordinatensystem mit einer ansteigenden und einer abfallenden Kurve. Sie zeigen, wie der Anteil der kapitalgedeckten Rente im Zeitablauf steigt und der Anteil der Rente aus dem Umlageverfahren sinkt, wenn das neue Verfahrn angewendet wird.

Zur Info

 

Im Vergleich der Jahre 1959 bis 1964 mit den 2020er-Jahren ist die Anzahl der Geburten (damals im Durchschnitt ca. 1,25 Mio. pro Jahr) inzwischen auf ungefähr die Hälfte des damaligen Wertes zurückgegangen (heute ca. 660.000 pro Jahr). Die Fertilitätsrate (Anzahl Geburten je Frau) sank von 2,2 - 2,3 am Anfang der 1960er-Jahre auf etwas mehr als die Hälfte (heute ca. 1,32). Um die Bevölkerungszahl langfristig (ohne Zuwanderung) auf demselben Niveau zu halten, ist eine Fertilitätsrate von ca. 2,1 erforderlich.[1]

 

 

Eine Expertenkommission hat der Bundesregierung 2026 in einem längst überfälligen Schritt ein Modell vorgeschlagen, bei dem die umlagebasierte Rente ergänzt wird durch eine gesetzliche „Kapitalrente“. Hierfür soll ein Zusatzbeitrag von 2 Prozent vom Bruttolohn in ein Modell eingezahlt werden, das nach schwedischem Vorbild die entsprechenden Beiträge am Kapitalmarkt investiert, Renditen erzielt und so auf mittlere und lange Sicht helfen soll, das Rentensystem auf einem Gesamtniveau von 48 Prozent zu stabilisieren. Die Einführung des Zusatzbeitrages soll in kleinen Schritten von 0,5 Prozent erfolgen, damit diese Zusatzabgabe nicht zu stark spürbar wird.

 

Als problematisch empfinden wir, dass den Bürgern diverse Möglichkeiten angeboten werden sollen, in verschiedene Anlageprodukte zu investieren. Die meisten Menschen sind jedoch nicht versiert bei Finanzanlagen, so dass sie kaum in der Lage sein werden, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

 

 

Wir schlagen einen anderen Weg vor

 

Aus unserer Sicht ändert das geplante Zusatzpaket nichts an der grundsätzlichen Problematik des Rentensystems - platt ausgedrückt: Zu wenige Einzahler finanzieren zu viele Rentenempfänger. Wir schlagen daher vor, die Struktur des Rentensystems grundsätzlich zu verändern und vom vollständig auf dem Umlageverfahren basierenden Verfahren (die Folgegeneration zahlt für die aktuellen Rentner) überzugehen zu einem großen Anteil persönlicher, kapitalgedeckter Absicherung. Hinzu käme eine verpflichtende Betriebsrente.

 

Es gäbe also drei Komponenten.

 

 

Wie funktioniert der Übergang?

 

Wir schlagen vor, anstelle eines Zusatzbeitrages zum Rentenbeitrag genauso zu verfahren wie bei der Einführung des steuerpflichtigen Anteils der Rente:

 

1. Ab einem festzulegenden Stichtag (zum Beispiel 01.01.2029) wird vom Rentenbeitrag ein Anteil von 0,25 Prozent in ein System zum Aufbau einer individuellen Kapitalrente eingezahlt. Das System wird nach schwedischem oder norwegischem Vorbild aufgebaut und in die Deutsche Rentenversicherung integriert. Sie legt die Beiträge in entsprechenden Anlagen am Kapitalmarkt an. Die Wahl der „richtigen“ Anlageform liegt nicht bei den Beitragszahlenden, sondern wird durch Experten des Bundes bzw. der Rentenversicherung durchgeführt. 

 

Der Rentenbeitrag wird mit dem Start des Systems um 0,25 % angehoben.

 

2. Der Anteil des Beitrags für die Kapitalrente bleibt im zweiten Jahr bei 0,25 Prozent und steigt im dritten Jahr auf 0,5 Prozent. In diesem Jahr wird der Rentenbeitrag noch einmal um 0,25 Prozent erhöht.

 

3. Im fünften Jahr steigt der Beitragsanteil um 0,5 Prozent und erreicht damit insgesamt ein Prozent.

 

4. Vom siebten bis zum 15. Jahr steigt der Anteil jedes Jahr um 1 Prozent und damit auf insgesamt 10 Prozent.

 

5. Ab dem 16. steigt der Anteil jährlich um zwei Prozent, bis nach 40 Jahren insgesamt 60 Prozent des Rentenbeitrages in die Kapitalrente fließen.

 

6. Die verbleibenden 40 Prozent bleiben im Umlageverfahren.

 

7. Parallel dazu werden Anreize geschaffen, um verpflichtende Betriebsrenten möglich belastungsarm zu ermöglichen. Hier werden auch zusätzliche Einzahlungsmöglichkeiten geschaffen. Anwartschaften sind unverfallbar und bleiben bei Arbeitgeberwechsel erhalten. Sie werden ebenfalls durch geeignete Maßnahmen gegen Insolvenzen des Arbeitgebers geschützt.

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Auf diese Weise kann es gelingen, die gesetzlichen Renten und das Rentenniveau zu stabilisieren. Durch die zu Anfang geringen Beitragsanteile für die kapitalgedeckte Rente wird zwar das entsprechende Kapitalpolster mit der Möglichkeit nur langsam aufgebaut und damit auch die Möglichkeit, Renditen zu generieren. Es bedeutet aber auch, dass auf diese Weise die hohen Anteile aus dem Umlageverfahren dazu beitragen, die geburtenstarken Jahrgänge zu finanzieren, ohne Beitragshöhen und staatliche Zuschüsse zu stark zu strapazieren. Der Start in das neue Verfahren kann so festgelegt werden, dass die Bedarfe der geburtenstarken Jahrgänge bestmöglich berücksichtigt werden. Ebenso wäre es möglich, das neue Verfahren zunächst nur für neu in die Versicherungspflicht eintretende Personengruppen einzuführen.

 

Bis der in die Kapitalrente fließende Beitrag dann ein hohes Niveau erreicht hat, sind die geburtenstarken Jahrgänge durch natürliche Abgänge bereits deutlich reduziert, was zur Entlastung des Umlageverfahrens beiträgt.

 

Mit dieser Vorgehensweise werden die Beitragszahler kaum zusätzlich belastet und haben wie bei der Einführung des zu versteuernden Anteils der Rente über die regelmäßige (zweijährige) Rentenauskunft klare Informationen darüber, wie sich ihre persönliche Rente entwickelt. Eine Win-Win-Situation, von der auch die junge Generation profitiert.

 

 

[1] Vgl. Statistisches Bundesamt unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html#234040

 

Redaktionelle Hinweise

 

Wiebke Brüssel und Dr. Heiko Heinrich Stutzke sind Geschäftsführende Gesellschafter des Strategiebüros.

 

Wir strukturieren und moderieren Planungs- und Veränderungsprozesse - einschließlich Vorbereitung und Dokumentation. Von einer einzelnen Fragestellung bis zur Strategischen Unternehmensplanung. Unsere Kunden sind Unternehmen und Organisationen im privaten, sozialen und öffentlichen Bereich, Firmen am Anfang ihrer Entwicklung und Gründer.

 

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